- Vortritt
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Vor|tritt [fo:ɐ̯'trɪt], der; -[e]s:1. (aus Höflichkeit gewährte) Gelegenheit voranzugehen:er ließ ihr den Vortritt.2. (schweiz.) Vorfahrt.* * *
Vor|tritt 〈m. 1; unz.〉1. Recht zum Vorausgehen2. 〈schweiz. a.〉 = Vorfahrt● den \Vortritt haben; jmdm. den \Vortritt lassen jmdn. vorangehen lassen* * *
Vor|tritt , der; -[e]s [mhd. vortrit = das Vortreten]:1. (aus Höflichkeit gewährte) Gelegenheit voranzugehen:jmdm. den V. lassen;Ü in dieser Angelegenheit lasse ich ihm den V. (die Gelegenheit, zuerst zu handeln).2. (schweiz.) Vorfahrt:das Tram hat V.;er hat ihr den V. genommen;Kein V.! (Vorfahrt gewähren!).* * *
Vor|tritt, der; -[e]s [mhd. vortrit = das Vortreten]: 1. (aus Höflichkeit gewährte) Gelegenheit voranzugehen: jmdm. den V. lassen; Rolf lässt mir den V. ins Zimmer (Schwaiger, Wie kommt 23); Ü in dieser Angelegenheit lasse ich ihm den V. (die Gelegenheit, zuerst zu handeln). 2. (schweiz.) Vorfahrt: das Tram hat V.; er hat ihr den V. genommen; Kein V.! (Vorfahrt gewähren!).
Universal-Lexikon. 2012.